Die sonderpädagogische Diagnostik ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit im regionalen Beratungs- und Förderzentrum. Sie dient dazu, den individuellen Förderbedarf eines Kindes systematisch zu erfassen und daraus gezielte Förderempfehlungen abzuleiten.
Das Verfahren zur Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung
Wenn Lehrkräfte, Eltern oder andere Beteiligte den Eindruck haben, dass ein Kind trotz schulischer Fördermaßnahmen in seiner Lernentwicklung deutlich hinter den Anforderungen zurückbleibt, kann ein Anspruchsverfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren ist gesetzlich geregelt und umfasst folgende Schritte:
- Antragstellung durch die Eltern oder die Schule beim zuständigen Staatlichen Schulamt
- Sonderpädagogisches Gutachten durch eine Förderschullehrkraft unseres BFZ — umfasst Lernstandserhebungen, Verhaltensbeobachtungen und standardisierte Testverfahren
- Förderausschuss unter Beteiligung der Eltern, der abgebenden Schule und des BFZ
- Entscheidung durch das Staatliche Schulamt über Art und Umfang der sonderpädagogischen Förderung
Unsere diagnostischen Verfahren
Wir setzen eine Vielzahl standardisierter und informeller Verfahren ein, darunter:
- Intelligenztests (CFT, KABC, SON-R)
- Lese-/Rechtschreibtests (ELFE, HSP, SLRT)
- Mathematiktests (DEMAT, HRT, BASIS-MATH)
- Sprachtests (SET, TROG-D)
- Sozial-emotionale Diagnostik (SDQ, CBCL)
- Motoriktests und Wahrnehmungsdiagnostik
Alle Verfahren sind in unserer verfügbar und können von Fachkräften im Einzugsgebiet ausgeliehen werden.