Zu unseren Regeln:
Die Smartphonenutzung ist an unserer Schule generell verboten….
Es sei denn, man ist in der Berufsorientierungsstufe und besitzt einen „Smartphoneführerschein“.
Um diesen „Führerschein“ zu erwerben, muss man Kompetenzen im Umgang mit dem Smartphone in einer Schulung mit anschließender Prüfung nachweisen. Daraufhin erhält man den „Führerschein“ im Scheckkartenformat.
Sollte man gegen die Regeln der Smartphonenutzung (z.B. nur auf Nachfrage im Unterricht und nur in der Pause in der Smartphonezone verwenden bzw. nicht angemessen mit chatdiensten umgehen), erhält man ein Loch in die Karte. Beim dritten Fehlverhalten, wird der „Führerschein“ eingezogen und eine erneute Prüfung ist frühestens nach 3 Monaten möglich).
Smartphone nutzen in der Schule?!
Das Konzept zum Umgang mit dem neuen Medium an der Schule am Budenberg. Das Konzept kann hier eingesehen werden:
[gview file=“https://www.schuleambudenberg.de/wp-content/uploads/2018/10/Projektbeschreibung-Smartphone_Schule-am-Budenberg-1.pdf“]